Ein landesweiter Verein hat nur Vorteile, davon abgesehen, dass er einen kleinen Mitgliedsbeitrag erheben muss, weil er sonst die vielen Mitglieder und Gaststätten nicht verwalten kann.

Wenn eine Gaststätte bei Rauchen NRW ist, wird sie vom Verein im Internet beworben, muss sie die organisatorische Arbeit nicht alleine machen, wird sie politisch beim Kampf gegen Rauchverbote unterstützt, hat sie juristisches
Know-How des Vereins im Rücken und lockt andere Gaststätten, an, die bei Rauchen NRW mitmachen.

Im Gegensatz zu den sog. „Raucherkneipen“, also Einraum-Gaststätten ohne Vereinslösung, bestehen bei uns keine Einschränkungen, was die Speisen angeht, die Größe des Lokals oder das Alter der Gäste.
 

Ja. Rauchen NRW benutzt sie nur zur Mitgliederverwaltung bzw. zum Einzug der Beiträge. Allenfalls ein von Rauchen NRW zu diesem Zweck beauftragter Dienstleister – der den Datenschutz zuverlässig befolgt - erhält sie. Vor kommerzieller Verwendung sind persönliche Angaben also sicher geschützt.
 

Auf der Website von Rauchen NRW werden zukünftig die angeschlossenen Gaststätten aufgeführt, so dass sie leicht zu finden sind. Die Website befindet sich fortwährend im Ausbau, wir planen eine komfortable Suchfunktion.

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